Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die nachstehenden AGB haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Kunden.

Abweichungen von den AGB und der VOB sowie Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 
Termine
1. Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin gilt nur dann als verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die die Stelling Holzbau GmbH nicht zu vertreten hat, unmöglich ist. Bei Zusatzleistungen gegenüber dem Hauptauftrag verschiebt sich der Fertigstellungstermin um die Zeit der zusätzlich beauftragten Leistung. Fehlende Unterlagen, Abbund- und/oder Materialbestätigungen, die für die Ausführung der Leistung unumgänglich sind, haben ebenfalls Einfluss auf die Termine.

2. Ein Verzugsanspruch lt. VOB/B § 8 Abs. 7 kann durch den Auftraggeber nur geltend gemacht werden, wenn Termine(Beginn-, Zwischen- und Endtermin)schriftlich vereinbart worden sind. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu setzen und weiterhin zu erklären, dass er nach Ablauf dieser Frist den Auftrag entziehen wird.



Preise
1. Alle Preise sind freibleibend. Die Bindefrist für Angebote beträgt 4 Wochen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 2. Alle Preise verstehen sich Netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.



Angebote
1. Auf Anfrage erstellt die Stelling Holzbau GmbH unverbindliche und freibleibende Angebote, die kostenfrei sind.


2. Der Angebotsempfänger ist verpflichtet, die Vollständigkeit der angebotenen Leistungspositionen zu prüfen.

3. Positionen, die nicht vorhanden sind oder nicht im vollen Umfang beschrieben, gelten als nicht angeboten. Fehlende Positionen müssen der Stelling Holzbau GmbH mitgeteilt werden, damit diese hinzugefügt werden können.


Zahlungsbedingungen
1. Teil-, Abschlags- und/oder Endrechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.


2. Der Auftraggeber kommt mit seinen Zahlungsverpflichtungen nach Ablauf des Zahlungsziels in Verzug, ohne das es einer Mahnung bedarf. Im Übrigen gilt die VOB und das BGB der jeweils gültigen Fassung. Die Stelling Holzbau GmbH behält es sich vor, bei Verzug Mahngebühren in Rechnung zu stellen.

3. Sofern Zusatzleistungen ohne Nachtragsangebote beauftragt, oder für die einwandfreie Ausführung der Leistung unumgänglich sind, erfolgt die Abrechnung nach üblichen Materialpreisen und zum Nachweis von Zeitarbeiten. Hinsichtlich der Anzeige und des Nachweises von Zeitarbeiten gilt bei der Erstellung von Bauleistungen die VOB/B § 15 Abs. 5.


4. Soweit kein Festpreis schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Endabrechnung mittels Aufmaß.


Holzanstrich in Eigenleistung
Der Holzanstrich kann nach Absprache gern in Eigenleistung vor der Montage bei uns im Betrieb ausgeführt werden. (Regeln siehe Infoblatt)


Dafür stapeln Sie die Hölzer nach dem Trocknen bitte wieder so zusammen wie Sie sie vorgefunden haben (auf Unterlegern oder Böcken). Halten Sie dabei bitte die Höhe, Länge und Breite der Pakete ein.

-Hilfreich ist es, wenn man sich vor Beginn, Fotos von den Stapeln macht.

Holzschutz
Chemischer Holzschutz ist laut der neuen DIN 68800 nicht mehr vorgesehen.
Nur auf Wunsch imprägnieren wir die Hölzer salzhaltig (Farbton-braun), laut der alte DIN 68800.



Arbeits- und Schutzgerüst
Der Bauherr hat für den sachgemäßen Aufbau eines Arbeits- u. Schutzgerüst nach den Anforderungen der BG Bau zu sorgen.


Materiallieferung/Zimmererarbeiten
Eine für unseren LKW/Kran frei befahrbare/erreichbare Baustelle setzen wir voraus.


- Lieferung zur Baustelle bedeutet Abladung neben dem LKW, bauseits ist eine Abladehilfe zu stellen.


Zeichnungen
Die beiliegenden Skizzen sind urheberrechtlich geschützt.


Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist ohne meine Einwilligung nicht gestattet.

Abbundzeichnungen gelten nach Fertigstellung als verbindlich, Änderungen werden mit 80,00€ netto/Stunde berechnet.


Richtspruch
Direkt nach Fertigstellung der Zimmererarbeiten halten wir gerne einen Richtspruch.


Wünschen Sie einen Richtspruch zu einem anderen Zeitpunkt, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit uns in Verbindung. Diese Leistung berechnen wir dann nach Stundenlohn/49,50€ netto.

Wiederruf
Nach Beauftragung haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Haben wir in dieser Zeit bereits Leistungen für Sie erbracht, so sind Sie verpflichtet diese zu bezahlen.

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